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Um sicherzustellen, dass Maßnahmen zur Bekämpfung von Vergeltungsmaßnahmen wirksam sind, sollten die Unionshersteller die Verordnungen in Anspruch nehmen können, ohne Vergeltungsmaßnahmen von Drittländern befürchten zu müssen. Unter besonderen Umständen ermöglichen die derzeit geltenden Bestimmungen die Einleitung einer Untersuchung ohne vorherigen Antrag, sofern hinreichende Beweise für Dumping oder anfechtbare Subventionen und für eine Schädigung und einen ursächlichen Zusammenhang vorliegen. Diese besonderen Umstände sollten auch den Fall einschließen, dass Vergeltungsmaßnahmen von Drittländern drohen.
Bei einer Untersuchung ohne vorherigen Antrag sollte die Kommission die Unionshersteller auffordern, die zur Fortsetzung der Untersuchung erforderlichen…
Beschließt die Kommission unter besonderen Umständen, eine Untersuchung einzuleiten, ohne dass ein entsprechender schriftlicher Antrag von einem…
Als Konsequenz dieser Überprüfung sollten bestimmte Bestimmungen der Verordnungen geändert werden, um die Transparenz und Vorhersehbarkeit zu verbessern,…
Deshalb sollte unbedingt sichergestellt werden, dass die Ziele der tarifären Schutzmaßnahmen und der Antidumping- und/oder Antisubventionsmaßnahmen erreicht…
Es sollte jeder Person möglich sein, den zuständigen Behörden neue Informationen zur Kenntnis bringen, die diesen helfen, Verstöße gegen diese Verordnung und…
Drittländer greifen immer häufiger in den Handel mit Rohstoffen ein, um Rohstoffe zum Vorteil nachgelagerter einheimischer Verwender im eigenen Land zu halten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.