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Im Beschluss Nr. 529/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates wurden Anrechnungs- und Verbuchungsvorschriften für Emissionen und den Abbau im LULUCF-Sektor festgelegt und somit zur Entwicklung einer Politik beigetragen, die zur Einbeziehung des LULUCF-Sektors in die Emissionsreduktionsverpflichtung der Union geführt hat. Diese Verordnung sollte auf den bestehenden Anrechnungs- und Verbuchungsvorschriften aufbauen und sie für den Zeitraum von 2021 bis 2030 aktualisieren und verbessern. In der Verordnung sollten die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten bei der Durchführung dieser Anrechnungs- und Verbuchungsvorschriften und zudem ihre Pflicht festgelegt werden, dafür zu sorgen, dass der LULUCF-Sektor insgesamt keine Nettoemissionen erzeugt und langfristig zu dem Ziel der Verbesserung von Senken beiträgt. Hingegen sollte er keine Anrechnungs-, Verbuchungs- oder Berichtspflichten für private Parteien — einschließlich Land- und Forstwirten — vorsehen.
zur Anrechnung und Verbuchung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen im LULUCF-Sektor sowie zur Überprüfung der Einhaltung der Verpflichtungen gemäß…
Ein solides Anrechnungs- und Verbuchungssystem ist erforderlich, um den Beitrag des LULUFC-Sektors zur Erreichung des Ziels der Union für die Reduzierung der…
Je nach den nationalen Präferenzen sollten die Mitgliedstaaten entscheiden können, welche nationalen Maßnahmen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen im…
Die Verordnung (EU) 2018/841 des Europäischen Parlaments und des Rates regelt die Anrechnung und Verbuchung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen…
Die Kommission hat am 30. November 2016 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Governance-System der…
Diese Verordnung regelt die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich ihrer Mindestbeiträge für den Zeitraum 2021 bis 2030 zwecks Erfüllung des Ziels der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.