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Die Verordnung (EU) 2018/841 des Europäischen Parlaments und des Rates regelt die Anrechnung und Verbuchung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen durch Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (im Folgenden „LULUCF“). Tätigkeiten, die in den Geltungsbereich jener Verordnung fallen, sollten nicht unter die vorliegende Verordnung fallen. Obgleich das Umweltergebnis gemäß der vorliegenden Verordnung, gemessen am Ausmaß der erzielten Treibhausgasemissionsreduktionen, von der Berücksichtigung einer Menge beeinflusst wird, die maximal der Summe des Gesamtnettoabbaus und der Gesamtnettoemissionen aus aufgeforsteten Flächen, entwaldeten Flächen, bewirtschafteten Ackerflächen, bewirtschaftetem Grünland und, unter bestimmten Bedingungen, bewirtschaftete Waldflächen sowie — wenn dies gemäß der Verordnung (EU) 2018/841 vorgeschrieben ist — bewirtschafteten Feuchtgebieten im Sinne der letztgenannten Verordnung entspricht, sollte gemäß der vorliegenden Verordnung — sofern erforderlich — als zusätzliche Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, ihren Verpflichtungen nachzukommen, eine LULUCF-Flexibilitätsregelung in Form einer Höchstmenge von 280 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent dieses Abbaus, aufgeteilt auf die Mitgliedstaaten, einbezogen werden. Bei dieser Gesamtmenge und ihrer Aufteilung auf die Mitgliedstaaten sollte dem geringeren Emissionsminderungspotenzial des Sektors Landwirtschaft und Landnutzung und einem angemessenen Beitrag dieses Sektors zur Minderung und Bindung von Treibhausgasen Rechnung getragen werden. Zudem sollte es im Zusammenhang mit den freiwilligen Streichungen von jährlichen Emissionszuweisungen gemäß der vorliegenden Verordnung möglich sein, diese Mengen bei der Bewertung der Einhaltung der Anforderungen der Verordnung (EU) 2018/841 durch die Mitgliedstaaten anrechnen zu lassen.
Ein solides Anrechnungs- und Verbuchungssystem ist erforderlich, um den Beitrag des LULUFC-Sektors zur Erreichung des Ziels der Union für die Reduzierung der…
zu den Verpflichtungen der Mitgliedstaaten im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (land use, land use change and forestry – im…
Soweit die Treibhausgasemissionen eines Mitgliedstaats dessen jährliche Emissionszuweisung für ein bestimmtes Jahr einschließlich der gegebenenfalls gemäß…
Je nach den nationalen Präferenzen sollten die Mitgliedstaaten entscheiden können, welche nationalen Maßnahmen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen im…
Im Beschluss Nr. 529/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates wurden Anrechnungs- und Verbuchungsvorschriften für Emissionen und den Abbau im…
Es ist angezeigt, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des EWR-Abkommens auf die Verordnung (EU) 2018/841 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.