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Den Mitgliedstaaten sollte eine gewisse Flexibilität zugestanden werden, damit sie ihre Ernteintensität vorübergehend entsprechend einer nachhaltigen Waldbewirtschaftungspraxis im Einklang mit dem Ziel des Übereinkommens von Paris erhöhen können, sofern die Gesamtemissionen in der Union den Gesamtabbau im LULUCF-Sektor nicht übersteigen. Im Rahmen dieser Flexibilität sollte allen Mitgliedstaaten eine Grundmenge des Ausgleichs gewährt werden, die auf der Grundlage eines Faktors, ausgedrückt als Prozentsatz ihrer gemeldeten Senke im Zeitraum von 2000 bis 2009, berechnet wird, um ihre verbuchten Emissionen aus bewirtschafteten Waldflächen auszugleichen. Es sollte sichergestellt sein, dass Mitgliedstaaten einen Ausgleich nur bis zu der Höhe erhalten, bei der die Wälder in ihrem Land keine Senken mehr bilden.
Mitgliedstaaten mit einer im Vergleich zum Unionsdurchschnitt sehr großen Waldfläche und insbesondere kleinere Mitgliedstaaten mit einer sehr großen Waldfläche…
Ist das Ergebnis der Berechnung gemäß Artikel 8 Absatz 1 im Zeitraum von 2021 bis 2025 eine positive Zahl, so ist der betreffende Mitgliedstaat berechtigt, die…
Wälder, die nachhaltig bewirtschaftet werden, sind im Normalfall Senken und damit ein Beitrag zum Klimaschutz. Im Bezugszeitraum von 2000 bis 2009 betrug der…
Je nach den nationalen Präferenzen sollten die Mitgliedstaaten entscheiden können, welche nationalen Maßnahmen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen im…
Ein solides Anrechnungs- und Verbuchungssystem ist erforderlich, um den Beitrag des LULUFC-Sektors zur Erreichung des Ziels der Union für die Reduzierung der…
Um die Fortschritte der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Einhaltung ihrer Verpflichtung im Rahmen dieser Verordnung zu überwachen und um zu gewährleisten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.