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Mit Blick auf eine schrittweise Aufhebung der abweichenden Regelungen für die Verwendung nichtökologischer/nichtbiologischer Eiweißfuttermittel für Geflügel und Schweine und auf der Grundlage der Daten über die Verfügbarkeit solcher Eiweißfuttermittel als ökologische/biologische Erzeugnisse auf dem Unionsmarkt, die alljährlich von den Mitgliedstaaten bereitgestellt werden, sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat fünf Jahre nach Beginn der Anwendung dieser Verordnung einen Bericht über die Verfügbarkeit und die Gründe für einen möglichen eingeschränkten Zugang der ökologisch/biologisch wirtschaftenden Unternehmer zu solchen ökologischen/biologischen Eiweißfuttermitteln vorlegen.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, ab 1. Januar 2026 gemäß Artikel 54 delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit denen auf der Grundlage der Informationen…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 31. Dezember 2025 einen Bericht über die Umsetzung dieses Artikels, über das Vorhandensein…
Mit Blick auf eine schrittweise Aufhebung der abweichenden Regelungen für die Verwendung von nichtökologischem/nichtbiologischem Pflanzenvermehrungsmaterial,…
Um der Entwicklung bei der Verfügbarkeit auf dem Markt von ökologischem/biologischem Pflanzenvermehrungsmaterial, ökologischen/biologischen Tieren und…
Fälle, in denen nicht für die Verwendung in der ökologischen/biologischen Produktion zugelassene Erzeugnisse oder Stoffe in Produkten vorhanden sind, die als…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens bis zum 31. Dezember 2016 einen Bericht vor, in dem unter anderem die Fragen, inwieweit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.