Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um der Entwicklung bei der Verfügbarkeit auf dem Markt von ökologischem/biologischem Pflanzenvermehrungsmaterial, ökologischen/biologischen Tieren und ökologischen/biologischen Eiweißfuttermitteln für Geflügel und Schweine Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, bestimmte Rechtsakte in Bezug auf die Beendigung oder die Verlängerung der abweichenden Regelungen und Zulassungen für die Verwendung von nichtökologischem/nichtbiologischem Pflanzenvermehrungsmaterial, nichtökologischen/nichtbiologischen Tieren und nichtökologischen/nichtbiologischen Eiweißfuttermitteln für Geflügel und Schweine zu erlassen.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, ab 1. Januar 2026 gemäß Artikel 54 delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit denen auf der Grundlage der Informationen…
Mit Blick auf eine schrittweise Aufhebung der abweichenden Regelungen für die Verwendung von nichtökologischem/nichtbiologischem Pflanzenvermehrungsmaterial,…
Mit Blick auf eine schrittweise Aufhebung der abweichenden Regelungen für die Verwendung nichtökologischer/nichtbiologischer Eiweißfuttermittel für Geflügel und…
Um Qualität, Rückverfolgbarkeit, Einhaltung dieser Verordnung und die Anpassung an technische Entwicklungen sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis…
Um Qualität, Rückverfolgbarkeit und Einhaltung der Vorschriften dieser Verordnung in Bezug auf die ökologische/biologische Produktion im Allgemeinen und die…
Um die Integrität der ökologischen/biologischen Produktion und die Anpassung an technische Entwicklungen sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.