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Während mit dieser Verordnung die Vorschriften für die ökologische/biologische Produktion in der Union für alle Erzeugnisse, die in den Geltungsbereich der Verordnung fallen, harmonisiert werden sollen und detaillierte Produktionsvorschriften für verschiedene Kategorien von Erzeugnissen festgelegt werden sollen, wird es erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein, bestimmte Produktionsvorschriften wie zusätzliche detaillierte Produktionsvorschriften für andere Tierarten oder Erzeugnisse, die nicht zu den Kategorien gehören, für die detaillierte Produktionsvorschriften in dieser Verordnung festgelegt wurden, zu erlassen. In Ermangelung dieser Produktionsvorschriften auf Unionsebene sollten die Mitgliedstaaten weiterhin die Möglichkeit haben, für ihre eigene nationale Produktion nationale Vorschriften festzulegen, sofern diese Vorschriften nicht mit dieser Verordnung unvereinbar sind. Mitgliedstaaten sollten diese nationalen Vorschriften jedoch nicht auf Erzeugnisse, die in anderen Mitgliedstaaten produziert oder vermarktet wurden, anwenden, wenn diese Erzeugnisse mit dieser Verordnung im Einklang stehen. In Ermangelung solcher detaillierter nationaler Produktionsvorschriften sollten Unternehmer zumindest die allgemeinen Produktionsvorschriften und die Grundsätze der ökologischen/biologischen Produktion, sofern diese Vorschriften und Grundsätze auf die betreffenden Erzeugnisse angewendet werden können, einhalten, wenn sie solche Erzeugnisse in Verkehr bringen, bei denen auf ökologische/biologische Produktion Bezug genommen wird.
Mitgliedstaaten, in denen Vorschriften gelten, denen zufolge Erzeugnisse, die nicht für die Verwendung in der ökologischen/biologischen Produktion gemäß Artikel…
Bis zum Erlass von kann ein Mitgliedstaat detaillierte nationale Produktionsvorschriften für bestimmte Arten oder Artengruppen von Tieren in Bezug auf die…
Für die in Artikel 24 und 25 sowie in Anhang II genannten Zwecke und Verwendungen dürfen in der ökologischen/biologischen Produktion nur gemäß diesen…
Im Hinblick auf die Kohärenz mit den Gemeinschaftsvorschriften in anderen Bereichen sollte den Mitgliedstaaten erlaubt werden, für die pflanzliche und tierische…
Die ökologische/biologische Produktion unterliegt amtlichen Kontrollen und anderen amtlichen Tätigkeiten, die nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2017/625…
Die Gefahr eines Verstoßes gegen Vorschriften für die ökologische/biologische Produktion wird bei landwirtschaftlichen Betrieben, die nicht nach diesen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.