Erwägungsgrund 3 32018R0932
Es ist eine Klarstellung in Bezug auf die Anforderung erforderlich, dass im reinen Stadtbetrieb mindestens ein gültiges Fenster speziell für NOx-Emissionen verfügbar sein muss, da es sich bei diesen Betriebsbedingungen um den wichtigsten Schadstoff handelt.