Erwägungsgrund 10 32018R0969Deshalb sollte bei Schafen und Ziegen lediglich der Schädel, einschließlich Gehirn und Augen, und das Rückenmark von Tieren, die über 12 Monate alt sind oder…
Erwägungsgrund 9 32018R0969Angesichts der praktischen Schwierigkeiten, eine Kontamination der Schädelknochen mit Hirngewebe auszuschließen, sollte der Schädel von Schafen und Ziegen, die…
Erwägungsgrund 11 32018R0969Angesichts der Besonderheiten der Haltung von Schafen und Ziegen ist die Feststellung des genauen Geburtsdatums bei diesen Tieren selten möglich; deshalb werden…
Art. 2 Abs. 1 Buchst. l 32013R0630‚mehr als 18 Monate alte Schafe und Ziegen‘ : Schafe und Ziegen, i) deren Alter in den Registern oder Dokumenten für die Verbringung gemäß Artikel 3 Absatz 1…
§ 1 Abs. 1 EGTSEAusnVVerordnung über Ausnahmen von der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter spongiformer Enzephalopathien
Abweichend von Artikel 8 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Anhang V Nr. 4.1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates…