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Einige Grundfischbestände werden sowohl in der Nordsee als auch in an sie angrenzenden Gewässern befischt. Deshalb sollte der Anwendungsbereich der in dem Plan enthaltenen Regelungen über Zielwerte und Sicherheitsmechanismen für Bestände, die hauptsächlich in der Nordsee befischt werden, so ausgeweitet werden, dass sie auch für diese Gebiete außerhalb der Nordsee gelten. Zudem müssen für in der Nordsee vorkommende Bestände die jedoch hauptsächlich außerhalb der Nordsee befischt werden, die Zielwerte und Sicherheitsmechanismen in Mehrjahresplänen für Gebiete außerhalb der Nordsee festgelegt werden, in denen diese Bestände hauptsächlich befischt werden, wobei der Geltungsbereich dieser Mehrjahrespläne auf die Nordsee ausgedehnt werden muss.
Einige Grundfischbestände werden sowohl in den westlichen Gewässern als auch in an sie angrenzenden Gewässern befischt. Deshalb sollte der Anwendungsbereich der…
Diese Verordnung gilt auch für Beifänge in der Nordsee, die bei der Befischung der in Absatz 1 Unterabsatz 1 genannten Bestände gefangen werden. Wenn jedoch…
Für Bestände, für die kein Mehrjahresplan erstellt wurde, sollten die Befischungsraten, die den höchstmöglichen Dauerertrag gewährleisten, über die Festsetzung…
Die Fangmöglichkeiten für Bestände, für die spezifische Mehrjahrespläne gelten, sollten gemäß den Bestimmungen dieser Pläne festgesetzt werden. Folglich sollten…
Es ist folglich notwendig, zur Regulierung der Befischung von Tiefseebeständen in den Unionsgewässern im Nordostatlantik und in den internationalen Gewässern im…
Die Fangmöglichkeiten für Bestände, für die spezifische Mehrjahrespläne erstellt wurden, sollten im Einklang mit den Bestimmungen dieser Pläne festgesetzt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.