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Der die Inspektion durchführende Mitgliedstaat übermittelt der Kommission spätestens zehn Tage nach Abschluss der Inspektion eine Kopie des Hafeninspektionsberichts gemäß Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008. Die Kommission leitet diese Informationen spätestens 14 Tage nach Abschluss der Inspektion an das ICCAT-Sekretariat weiter.
Kann der Hafeninspektionsbericht nicht innerhalb des Zeitraums von zehn Tagen gemäß Absatz 1 übermittelt werden, so teilt der die Inspektion durchführende Mitgliedstaat der Kommission innerhalb dieses Zeitraums die Gründe hierfür und den Zeitpunkt der Übermittlung des Berichts mit.
Geben die bei der Inspektion erfassten Informationen Anlass zu dem Schluss, dass ein Drittlandschiff gegen ICCAT-Bestandserhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen verstoßen hat, so findet Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 Anwendung.
Jeder Mitgliedstaat kontrolliert jährlich mindestens 5 % der Anlandungen und Umladungen, die von Fischereifahrzeugen aus Drittländern in seinen bezeichneten Häfen durchgeführt werden.
Flaggenmitgliedstaaten berücksichtigen die Berichte von Inspektoren eines Hafenstaats über Verstöße auf einer ähnlichen Grundlage wie die Berichte ihrer eigenen Inspektoren und handeln nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2017/2403.
Die zuständigen Behörden des Hafenmitgliedstaats leiten der Kommission so bald wie möglich und auf jeden Fall binnen 5 Arbeitstagen eine Kopie des…
Innerhalb von 12 Arbeitstagen nach Abschluss der Inspektion übermittelt der Hafenmitgliedstaat der Kommission eine Kopie des in Übereinstimmung mit Anhang XII…
Um die Anwendung von Absatz 1 Buchstabe b zu gewährleisten, melden die Mitgliedstaaten der Kommission und der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur nach jeder…
Die Behörden des Hafenmitgliedstaats stellen sicher, dass eine Kopie jedes Inspektionsberichts unverzüglich dem Flaggenstaat des inspizierten…
Geht bei der von einem Mitgliedstaat bezeichneten Kontaktstelle ein Hafeninspektionsbericht einer Partei ein, der Beweise dafür enthält, dass ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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