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Hersteller oder Importeure bringen EU-Düngeprodukte in Verkehr, und Händler stellen diese Produkte anschließend auf dem Markt bereit; die Händler sollten deshalb gebührend dafür Sorge tragen, dass die Konformität des EU-Düngeprodukts mit dieser Verordnung nicht durch ihre Handhabung dieses EU-Düngeprodukts beeinträchtigt wird.
Die Händler beachten die Vorschriften dieser Verordnung mit der gebührenden Sorgfalt, wenn sie ein EU-Düngeprodukt auf dem Markt bereitstellen.
Die Hersteller gewährleisten durch geeignete Verfahren, dass bei EU-Düngeprodukten aus Serienherstellung stets Konformität mit dieser Verordnung sichergestellt…
Es ist notwendig, sicherzustellen, dass EU-Düngeprodukte aus Drittländern, die auf den Binnenmarkt gelangen, dieser Verordnung entsprechen, und insbesondere,…
Wirtschaftsakteure, die ein EU-Düngeprodukt unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringen oder ein EU-Düngeprodukt so verändern, dass sich dies auf…
Die Wirtschaftsakteure sollten – je nach ihrer Rolle in der Lieferkette – dafür verantwortlich sein, dass die EU-Düngeprodukte dieser Verordnung entsprechen,…
Da Händler und Importeure dem Markt nahestehen, sollten sie in Marktüberwachungsaufgaben der zuständigen nationalen Behörden eingebunden werden und zur aktiven…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.