Erwägungsgrund 9 32019R1009
Für unterschiedliche Komponentenmaterialien müssen unterschiedliche Prozessanforderungen und Kontrollmechanismen gelten, um der jeweiligen potenziellen Gefährlichkeit und Variabilität Rechnung zu tragen. Komponentenmaterialien für EU-Düngeprodukte sollten daher in verschiedene Kategorien unterteilt werden, die jeweils besonderen Prozessanforderungen und Kontrollmechanismen unterliegen. Es sollte möglich sein, ein EU-Düngeprodukt auf dem Markt bereitzustellen, das aus mehreren Komponentenmaterialien aus unterschiedlichen Kategorien von Komponentenmaterialien zusammengesetzt ist, wenn jedes Material die Anforderungen der Kategorie, zu der es zählt, erfüllt.