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Die Wirtschaftsakteure sollten auf einfache Weise auf hochwertige und umfassende Informationen zugreifen können. Da das durch die Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete zentrale digitale Zugangstor eine zentrale Anlaufstelle vorsieht, kann es genutzt werden, um Wirtschaftsakteuren einschlägige Informationen über die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union zur Verfügung zu stellen. Ungeachtet dessen sollten die Mitgliedstaaten Verfahren einrichten, um den Zugang zu der durch die Verordnung (EU) 2019/515 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Produktinfostelle sicherzustellen und die Wirtschaftsakteuren somit bei der ordnungsgemäßen Übermittlung ihrer Auskunftsersuchen zu unterstützen. Die Anleitung bei Fragen in Zusammenhang mit technischen Spezifikationen oder harmonisierten Normen oder der Gestaltung eines konkreten Produkts sollte nicht zu den Pflichten der Mitgliedstaaten gehören, wenn sie diese Informationen liefern.
Die Kommission trägt im Einklang mit der Verordnung (EU) 2018/1724 dafür Sorge, dass das Portal „Ihr Europa“ Nutzern einen einfachen Online-Zugang zu…
Mit einer Reihe von Rechtsakten der Union sollten Lösungen angeboten werden, indem einzige Anlaufstellen pro Wirtschaftszweig -einschließlich der in der…
Die Kommission stellt sicher, dass Bürger, die Informationen über ihre Rechte als Verbraucher oder über ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren…
Die Mitgliedstaaten sollten alle Maßnahmen treffen, die erforderlich sind, damit einzelstaatliche Vorschriften über Sanktionen bei Verstößen gegen die…
Die Vernetzung der zentralen Register der Mitgliedstaaten mit Angaben über die wirtschaftlichen Eigentümer über die mit der Richtlinie (EU) 2017/1132 des…
Durch die vorliegende Verordnung sollte ein einheitliches digitales Zugangsportal geschaffen werden, das Bürger und Unternehmen in die Lage versetzen soll,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.