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Die Wirtschaftsakteure sollten voll und ganz mit den Marktüberwachungsbehörden und sonstigen zuständigen Behörden zusammenarbeiten, um die reibungslose Durchführung der Marktüberwachung sicherzustellen und die Behörden in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben zu erfüllen. Hierzu gehört auch, dass den Behörden auf Aufforderung die Kontaktdaten von Wirtschaftsakteuren, die Aufgaben in Bezug auf Produkte wahrnehmen, die bestimmten Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union unterliegen, übermittelt werden, sofern den Wirtschaftsakteuren diese Daten vorliegen.
auf begründetes Verlangen einer Marktüberwachungsbehörde: Übermittlung aller zum Nachweis der Konformität des Produkts erforderlichen Informationen und…
Die Wirtschaftsakteure arbeiten mit den Marktüberwachungsbehörden bei Maßnahmen zusammen, durch die die Risiken vermieden oder gemindert werden könnten, welche…
Zum Zwecke der Erleichterung von Überprüfungen in der gesamten Lieferkette sollten die Kontaktdaten von Wirtschaftsakteuren, die Aufgaben für/über Produkte…
Die Marktüberwachungsbehörden sollten Zugang zu allen erforderlichen Beweismitteln, Daten und Informationen im Zusammenhang mit dem Gegenstand einer Ermittlung…
Die Marktüberwachungsbehörden können Wirtschaftsakteure dazu auffordern, diese Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, soweit dies für die…
Die Weiterentwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs stellt die Marktüberwachungsbehörden vor gewisse Herausforderungen bei der Gewährleistung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.