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Die Mitgliedstaaten sollten ihre eigenen Marktüberwachungsbehörden benennen. Diese Verordnung sollte die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, zu entscheiden, welche Behörden für die Wahrnehmung der Marktüberwachungsaufgaben zuständig sind. Um die Amtshilfe und die Zusammenarbeit zu fördern, sollten die Mitgliedstaaten auch eine zentrale Verbindungsstelle bestimmen. Die zentralen Verbindungsstellen sollten zumindest den abgestimmten Standpunkt der Marktüberwachungsbehörden und der für die Kontrolle von Produkten, die auf den Unionsmarkt gelangen, zuständigen Behörden vertreten.
Gibt es in einem Mitgliedstaat mehrere Marktüberwachungsbehörden, sorgt dieser Mitgliedstaat dafür, dass die jeweiligen Aufgaben dieser Behörden klar definiert…
Die Mitgliedstaaten benennen die Zollbehörden, eine oder mehrere Marktüberwachungsbehörden oder jede andere Behörde in ihrem Hoheitsgebiet als die Behörden, die…
die Marktüberwachungsbehörden und deren jeweilige Zuständigkeiten.
Die Mitgliedstaaten richten ihre Genehmigungsbehörden und die Marktüberwachungsbehörden ein oder benennen sie. Die Mitgliedstaaten melden der Kommission die…
Es ist angemessen, dass die Mitgliedstaaten die Behörden benennen, die für die Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften zuständig sind, sowie alle anderen…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Marktüberwachungsbehörden und die Behörden, die für die Überwachung der Konformität von Dienstleistungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.