Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der mit dieser Verordnung geschaffene Rahmen für die Marktüberwachung sollte bestehende Bestimmungen in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union bezüglich der Sicherstellung der Konformität von Produkten und des Rahmens für die Zusammenarbeit mit Organisationen, die Wirtschaftsakteure oder Endnutzer vertreten, sowie der Marktüberwachung für Produkte und Kontrollen von solchen Produkten, die auf den Unionsmarkt gelangen, ergänzen und stärken. In Übereinstimmung mit dem „Lex-specialis“-Grundsatz sollte diese Verordnung jedoch nur insoweit Anwendung finden, als es in den Harmonisierungsrechtsakten der Union keine speziellen Vorschriften gibt, die in Ziel, Art und Wirkung mit dieser Verordnung in Einklang stehen. Die einschlägigen Bestimmungen dieser Verordnung sollten daher nicht in den Bereichen gelten, die unter einzelne dieser Bestimmungen fallen, beispielsweise die in den Verordnungen (EG) Nr. 1223/2009 , (EU) 2017/745 , (EU) 2017/746 und (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates, unter anderem für/über den Gebrauch der Europäischen Datenbank für Medizinprodukte (EUDAMED - European database on medical devices), festgelegten Bereiche.
Diese Verordnung gilt insoweit für Produkte, die den in Anhang I angeführten Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union (im Folgenden…
Der durch diese Verordnung geschaffene Rahmen für die Marktüberwachung sollte bestehende Vorschriften in Harmonisierungsrechtsakten der Gemeinschaft über die…
Die in dieser Verordnung enthaltenen Marktüberwachungsvorschriften sollten für Produkte gelten, die den in Anhang I aufgeführten…
Diese Verordnung sollte Artikel 15 bis 29 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates , in denen der Rechtsrahmen für eine…
Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich das Funktionieren des Binnenmarktes dadurch zu verbessern, dass die Marktüberwachung von Produkten, die unter die…
Mit der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein harmonisierter Unionsrahmen für die Organisation amtlicher Kontrollen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.