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Zwischen dem Rechtsrahmen für die Marktüberwachung von Produkten, die unter die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union fallen, gemäß der Verordnung (EU) 2019/1020 und dem Rechtsrahmen für die Marktüberwachung von Produkten, die unter die vorliegende Verordnung fallen, sollte eine größtmögliche Kohärenz bestehen. Im Hinblick auf Marktüberwachungstätigkeiten, Pflichten, Befugnisse, Maßnahmen und die Zusammenarbeit zwischen den Marktüberwachungsbehörden müssen daher die Bestimmungen der beiden Rechtsrahmen aufeinander abgestimmt werden. Zu diesem Zweck sollten Artikel 10, Artikel 11 Absätze 1 bis 7, die Artikel 12 bis 15, Artikel 16 Absätze 1 bis 5, die Artikel 18 und 19 und die Artikel 21 bis 24 der Verordnung (EU) 2019/1020 auch für Produkte gelten, die unter die vorliegende Verordnung fallen.
Auf die unter die vorliegende Verordnung fallenden Produkte finden Artikel 10, Artikel 11 Absätze 1 bis 7, die Artikel 12 bis 15, Artikel 16 Absätze 1 bis 5,…
Die Verordnung (EU) 2019/1020 legt Regeln für einen horizontalen Rahmen für die Marktüberwachung und die Konformität von Produkten fest, die auf den Unionsmarkt…
Um die Kohärenz des Rechtsrahmens für die Marktüberwachung zu erhalten und gleichzeitig für eine wirksame Zusammenarbeit zwischen dem Netzwerk für…
Die Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält Vorschriften für die Marktüberwachung und die Konformität von Produkten, die auf…
Die in dieser Verordnung enthaltenen Marktüberwachungsvorschriften sollten für Produkte gelten, die den in Anhang I aufgeführten…
Der mit dieser Verordnung geschaffene Rahmen für die Marktüberwachung sollte bestehende Bestimmungen in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.