Erwägungsgrund 2 32019R1020
Die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union gelten für zahlreiche verarbeitete Erzeugnisse. Nicht konforme und unsichere Produkte stellen eine Gefahr für die Bürger dar und können den Wettbewerb mit Wirtschaftsakteuren verzerren, die in der Union konforme Produkte verkaufen.