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Auf Unionsebene muss die wirksame Koordinierung und Verwaltung der technischen und administrativen Aspekte dieser Verordnung sichergestellt werden. Die mit der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 errichtete Europäische Chemikalienagentur (im Folgenden „Agentur“) hat Kompetenz und Erfahrung im Bereich der Durchführung von Rechtsvorschriften der Union und internationalen Übereinkommen über chemische Stoffe. Die Mitgliedstaaten und die Agentur sollten daher Aufgaben im Zusammenhang mit den administrativen, technischen und wissenschaftlichen Aspekten der Durchführung der vorliegenden Verordnung sowie mit dem Informationsaustausch wahrnehmen. Die Rolle der Agentur sollte die Vorbereitung und Prüfung technischer Dossiers, einschließlich Konsultationen der Interessenvertreter, und die Erstellung von Gutachten umfassen, die die Kommission bei der Prüfung der Frage, ob sie die Aufnahme eines Stoffes als POP im Übereinkommen oder im Protokoll vorschlagen soll, verwenden kann. Darüber hinaus sollten die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Agentur zusammenarbeiten, um die internationalen Verpflichtungen der Union im Rahmen des Übereinkommens wirksam zu erfüllen.
Für die Verwaltung und in einigen Fällen die Durchführung der technischen, wissenschaftlichen und administrativen Aspekte dieser Verordnung und zur…
Die Agentur erteilt den Mitgliedstaaten und den Organen der Gemeinschaft den bestmöglichen wissenschaftlichen und technischen Rat in Bezug auf Fragen zu…
Die wirksame Koordinierung und Verwaltung der technischen und administrativen Aspekte dieser Verordnung auf Unionsebene muss gewährleistet werden. Die…
Die wirksame Koordinierung und Verwaltung der technischen, wissenschaftlichen und administrativen Aspekte dieser Verordnung auf Unionsebene muss gewährleistet…
Im Hinblick auf eine wirksame Wahrnehmung der ihr mit dieser Verordnung übertragenen Aufgaben sollte die Agentur je nach Bedarf mit Organen, Einrichtungen und…
Bei der Ausarbeitung eines Vorschlags für den Rat gemäß Artikel 218 Absatz 9 AEUV im Hinblick auf die Aufnahme eines Stoffes gemäß den Bestimmungen des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.