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Das Übereinkommen sieht vor, dass jede Vertragspartei einen Plan für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Übereinkommen erarbeitet und aktualisiert und sich um dessen Durchführung bemüht. Die Mitgliedstaaten sollten bei der Erarbeitung, Verwirklichung und Aktualisierung ihrer Durchführungspläne Möglichkeiten für die Beteiligung der Öffentlichkeit schaffen. Da die Union und die Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht gemeinsam zuständig sind, sollten Durchführungspläne sowohl auf nationaler Ebene als auch auf Unionsebene erarbeitet und aktualisiert werden. Die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen der Kommission, der Agentur und den Behörden der Mitgliedstaaten — auch über mit POP verunreinigte Standorte — sollten gefördert werden.
Die Kommission führt — mit Unterstützung der Agentur — einen Plan zur Erfüllung der Verpflichtungen der Union aufgrund des Übereinkommens durch und…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Aktionspläne gehört wird, dass sie rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhält,…
Soweit das Übereinkommen sowohl in die Zuständigkeit der Union als auch in die der Mitgliedstaaten fällt, sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten in…
Für die Begleitung der Fortschritte bei der Durchführung der operationellen Programme sollten die Mitgliedstaaten jährliche und abschließende…
Die Mitgliedstaaten sollten die zuständigen Behörden bestimmen, die dafür verantwortlich sind, dass die Betreiber ihren Verpflichtungen nachkommen. Die…
Diese Programme sollten den Unionszielen entsprechen und daher auf Unionsebene koordiniert werden. Zu diesem Zweck sollten die Programme der Kommission zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.