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VERORDNUNG (EU) 2019/1091 DER KOMMISSION vom 26. Juni 2019 zur Änderung des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die Ausfuhr von Erzeugnissen, die verarbeitetes tierisches Protein von Wiederkäuern und von Nichtwiederkäuern enthalten (Text von Bedeutung für den EWR)
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