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Die TAC für Sardelle (Engraulis encrasicolus) in den ICES-Untergebieten 9 und 10 und den Unionsgewässern von der Fischereikommission für den Mittelostatlantik (CECAF) 34.1.1 für die Zeit vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 wurde auf Null festgesetzt, solange kein Gutachten für diesen Zeitraum vorliegt. Der ICES wird sein Gutachten für diesen Bestand erst Ende Juni 2019 vorlegen, die Fangtätigkeiten werden jedoch in den Sommermonaten fortgesetzt. Um zu gewährleisten, dass die Fangtätigkeiten fortgesetzt werden können, bis die TAC auf der Grundlage der jüngsten wissenschaftlichen Gutachten festgesetzt wurde, sollte eine vorläufige TAC von 4 902 Tonnen auf der Basis der im dritten Quartal 2018 getätigten Fänge festgesetzt werden. Die TAC würde später im Einklang mit dem wissenschaftlichen Gutachten des ICES geändert.
Mit der Verordnung (EU) 2019/124 wurde die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für Sardelle (Engraulis encrasicolus) in den ICES-Untergebieten 9 und 10 und in den…
Mit der Verordnung (EU) 2020/123 wurde die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für Sardelle (Engraulis encrasicolus) in den Untergebieten 9 und 10 des…
In den Vorjahren wurden die zulässigen TACs für Sardelle in den ICES-Untergebieten 9 und 10 und in Unionsgewässern von CECAF Bereich 34.1.1 für ein Kalenderjahr…
In der Verordnung (EU) 2016/72 wurde die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für Sandaal auf Null festgesetzt. Bei Sandaal handelt es sich um eine kurzlebige Art,…
1. Die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für den Sardellenbestand im ICES-Untergebiet VIII im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 218/2009 des Europäischen Parlaments…
In der Verordnung (EU) 2017/127 wurde die TAC für Sandaal auf null festgesetzt. Bei Sandaal handelt es sich um kurzlebige Arten. Die wissenschaftlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.