Erwägungsgrund 1 32019R0113
Die Verordnung (EU) Nr. 1333/2014 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/48) verpflichtet die Berichtspflichtigen zur Meldung statistischer Daten, damit das Europäische System der Zentralbanken in Erfüllung seiner Aufgaben Statistiken über den Euro-Geldmarkt erstellen kann.