Erwägungsgrund 3 32019R0113
Angesichts des Umstands, dass es wichtig ist sicherzustellen, dass aktuelle Statistiken zum Euro-Geldmarkt zur Verfügung stehen, ist ferner die Harmonisierung und Stärkung der Verpflichtungen der Berichtspflichtigen zur fristgerechten Übermittlung von Informationen an die NZBen oder die EZB erforderlich.