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Zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bereitstellung von Dienstleistungen für Einzelpersonen und Arbeitgeber im Rahmen von EURES, z. B. dem länderübergreifenden Abgleich von Lebensläufen mit dem Angebot an Arbeits-, Praktikums- und Ausbildungsstellen, und zur Erleichterung der unionsweiten Arbeitskräftemobilität verwaltet die Behörde das Europäische Koordinierungsbüro des EURES-Netzes, gemäß Verordnung (EU) 2016/589 Artikel 7. Das von der Behörde verwaltete Europäische Koordinierungsbüro nimmt seine Aufgaben gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2016/589 wahr – mit Ausnahme des technischen Betriebs und Ausbaus des EURES-Portals und der damit zusammenhängenden IT-Dienste, die weiterhin von der Kommission verwaltet werden. Die Behörde trägt unter der Verantwortung des Exekutivdirektors gemäß Artikel 22 Absatz 4 Buchstabe n dieser Verordnung dafür Sorge, dass diese Tätigkeit im Einklang mit Artikel 36 dieser Verordnung voll und ganz den Anforderungen des anwendbaren Datenschutzrechts genügt, auch was die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten anbelangt.
dem bei der Europäischen Arbeitsbehörde einzurichtenden Europäischen Koordinierungsbüro, dessen Aufgabe es ist, das EURES-Netz bei der Wahrnehmung seiner…
Hierzu sollte die Behörde an anderen einschlägigen Initiativen und Netzen der Union mitwirken und insbesondere mit dem Europäischen Netz der öffentlichen…
Jedes Nationale Koordinierungsbüro hat folgende Zuständigkeiten: a) Organisation der Arbeiten des EURES-Netzes im jeweiligen Mitgliedstaat; hierzu gehört auch…
Sie erleichtert den Zugang zu Informationen und koordiniert EURES gemäß Artikel 5 und 6.
Das EURES-Netz setzt sich aus folgenden Kategorien von Einrichtungen zusammen: a) dem bei der Europäischen Arbeitsbehörde einzurichtenden Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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