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Mit der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 wurde das Konzept der Mindestreferenzgrößen für die Bestandserhaltung eingeführt. Um Kohärenz zu gewährleisten, sollte das ICCAT-Konzept der Mindestgrößen im Sinne von Mindestreferenzgrößen für die Bestandserhaltung in Unionsrecht umgesetzt werden.
gemäß Artikel 47 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates Mindestvermarktungsgrößen vorzugeben.
Werden Mindestreferenzgrößen für die Bestandserhaltung festgelegt, so stellen sie Mindestvermarktungsgrößen dar.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, zum Zwecke des Erlasses der in Artikel 15 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 genannten Rechtsakte und für…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 sollten Mindestreferenzgrößen für die Bestandserhaltung festgelegt werden, um junge Meerestiere zu schützen und um…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 wurde das Konzept der Mindestreferenzgröße für die Bestandserhaltung eingeführt, um den Schutz von jungen Meerestieren zu…
Mindestreferenzgrößen für die Bestandserhaltung;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.