Gesetze
Gesetz wird geladen …
Schwertfisch aus dem Mittelmeer, der die Mindestreferenzgröße für die Bestandserhaltung unterschreitet, muss gemäß der ICCAT-Empfehlung 16-05 zurückgeworfen werden. Dasselbe gilt für Fänge von Schwertfisch aus dem Mittelmeer, die die Obergrenze für Beifänge, die die Mitgliedstaaten in ihren jährlichen Fangplänen festgelegt haben, überschreiten. Zur Einhaltung der internationalen Verpflichtungen der Union im Rahmen der ICCAT sind in Artikel 5a der Delegierten Verordnung (EU) 2015/98 der Kommission Ausnahmen von der Anlandeverpflichtung für Schwertfisch aus dem Mittelmeer in Übereinstimmung mit Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 festgelegt. Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2015/98 werden Bestimmungen der ICCAT-Empfehlung 16-05 umgesetzt, die vorsehen, dass Schwertfisch aus dem Mittelmeer von Fischereifahrzeugen, die ihre zugewiesene Quote oder ihre höchstzulässige Beifangmenge überschritten haben, zurückzuwerfen ist. Der Anwendungsbereich dieser delegierten Verordnung schließt Schiffe ein, die Freizeitfischerei betreiben.
Unbeschadet des Artikels 11 Absatz 1 dürfen Fischereifahrzeuge, die gezielt Schwertfisch aus dem Mittelmeer befischen, unbeabsichtigte Fänge von Schwertfisch…
Abweichend von Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 ist es verboten, Schwertfisch aus dem Mittelmeer zu befischen oder Schwertfisch aus dem…
Abweichend von Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 dürfen Fischereifahrzeuge, die nicht gezielt Schwertfisch aus dem Mittelmeer befischen,…
Da mit dem in dieser Verordnung festgelegten Wiederauffüllungsplan die ICCAT-Empfehlung 16-05 umgesetzt wird, sollten die Bestimmungen der Verordnung (EU)…
In Kapitel III Abschnitt 2 der Verordnung (EU) 2017/2107 sind technische Maßnahmen und Kontrollmaßnahmen für Schwertfisch aus dem Mittelmeer festgelegt. Die mit…
Die TAC für Schwertfisch im Mittelmeer für 2018 wird gemäß der ICCAT-Empfehlung 16-05 gesenkt. Die Fänge aller anderen ICCAT-Bestände im Rahmen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.