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Es sollten flexible Bestimmungen festgelegt werden, die den Mitgliedstaaten ermöglichen, Ressourcen auf bestmögliche Weise gemeinsam zu nutzen und die konsularische Präsenz zu verstärken. Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten (Schengen-Visastellen) kann in jeglicher auf die örtlichen Gegebenheiten zugeschnittenen Form erfolgen, die auf eine breitere geografische konsularische Präsenz, geringere Kosten für die Mitgliedstaaten, eine höhere Sichtbarkeit der Union und ein besseres Dienstleistungsangebot für Antragsteller abzielt.
Die Schengen-Zusammenarbeit vor Ort ist für die einheitliche Anwendung der gemeinsamen Visumpolitik und eine angemessene Bewertung der Migrations- und…
Gemäß den im Visakodex festgelegten Grundsätzen für die Zusammenarbeit Einrichtung von Mechanismen für die konsularische Zusammenarbeit zwischen mindestens zwei…
Wenn die Mitgliedstaaten im Einklang mit dem Schengen-Besitzstand bezüglich Grenzen und Visa an den Außengrenzen und in den Konsulaten Aufgaben wahrnehmen,…
Mit dem Instrument sollte den Mitgliedstaaten, welche die Bestimmungen des Schengen-Besitzstands über die Außengrenzen und Visa vollständig anwenden, und den…
Es muss geregelt werden, wie zu verfahren ist, wenn ein Mitgliedstaat beschließt, zur Vereinfachung des Verfahrens bei der Entgegennahme der Anträge mit einem…
Die Schengen-Zusammenarbeit vor Ort ist für die einheitliche Anwendung der gemeinsamen Visumpolitik und eine angemessene Bewertung der Migrations- und/oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.