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Die Mitgliedstaaten sollten die Tätigkeit der externen Dienstleistungserbringer sorgfältig und regelmäßig kontrollieren, um sicherzustellen, dass der Vertrag über die ihnen übertragenen Aufgaben eingehalten wird. Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission jährlich über die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistungserbringern und deren Überwachung Bericht erstatten. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass das gesamte Verfahren für die Bearbeitung von Anträgen und die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistungserbringern von entsandten Bediensteten überwacht wird.
Der/Die betreffende(n) Mitgliedstaat(en) überwacht/überwachen die Durchführung des Vertrags gemäß Absatz 2 mit besonderer Aufmerksamkeit, einschließlich Zu…
Die Mitgliedstaaten überprüfen und bewerten regelmäßig die Funktionsweise ihrer Marktüberwachungstätigkeiten. Solche Überprüfungen und Bewertungen erfolgen…
Um die Wirksamkeit der Verfahren zu gewährleisten, sollten sie regelmäßig überwacht werden. Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten und die Agentur in…
Für die Begleitung der Fortschritte bei der Durchführung der operationellen Programme sollten die Mitgliedstaaten jährliche und abschließende…
Die Mitgliedstaaten sollten die Tätigkeit der für sie arbeitenden anerkannten Organisationen regelmäßig bewerten und der Kommission sowie den übrigen…
Ein Mitgliedstaat sollte mit einem externen Dienstleistungserbringer auf der Grundlage eines Vertrags zusammenarbeiten, der Bestimmungen über die genauen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.