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Um die Gleichbehandlung von Verwaltern von Organismen für gemeinsame Anlagen zu gewährleisten und um ihnen die Entscheidung darüber zu erleichtern, ob sie im grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds tätig werden wollen, ist es wichtig, dass die von den zuständigen Behörden für die Beaufsichtigung grenzüberschreitender Tätigkeiten erhobenen Gebühren und Entgelte in einem angemessenen Verhältnis zu den wahrgenommenen und öffentlich bekannt gegebenen Aufsichtsaufgaben stehen und dass diese Gebühren und Entgelte im Sinne einer höheren Transparenz auf den Websites der zuständigen Behörden veröffentlicht werden. Aus demselben Grund sollten Hyperlinks zu den Informationen, die auf der Website der zuständigen Behörden zu Gebühren und Entgelten veröffentlicht sind, auf der Website der ESMA veröffentlicht werden, damit es eine zentrale Informationsstelle gibt. Auf der Website der ESMA sollte daher auch ein interaktives Tool zur unverbindlichen Berechnung dieser von den zuständigen Behörden erhobenen Gebühren und Entgelte vorgesehen werden.
Um für eine bessere Erhebung der Gebühren und Entgelte zu sorgen und um die Gebühren- und Entgeltstruktur dort transparenter und klarer zu gestalten, wo die…
Die zuständigen Behörden unterrichten die ESMA über die Hyperlinks zu den Websites der zuständigen Behörden, auf denen die in Absatz 1 genannten Informationen…
Um die Transparenz und den Anlegerschutz zu stärken und den Zugang zu Informationen über die geltenden nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften für…
In einem zunehmend integrierten Energiebinnenmarkt sind klare und transparente Regeln für die grenzüberschreitende Kostenaufteilung erforderlich, um die…
Um die Wirksamkeit und die Effizienz des europaweiten Marktes im Bereich der elektronischen Kommunikation sicherzustellen, sollte die Kommission eine…
Um für Transparenz zu sorgen, sollten die Betreiber eines geregelten Marktes, eines multilateralen oder eines organisierten Handelssystems ihrer zuständigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.