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Um die Transparenz und den Anlegerschutz zu stärken und den Zugang zu Informationen über die geltenden nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Marketing-Anzeigen zu erleichtern, sollten die zuständigen Behörden entsprechende Angaben auf ihrer Website in mindestens einer in internationalen Finanzkreisen gebräuchlichen Sprache, einschließlich einer unverbindlichen Zusammenfassung, die den Verwaltern von Organismen für gemeinsame Anlagen einen allgemeinen Überblick über diese Rechts- und Verwaltungsvorschriften bietet, veröffentlichen. Die Veröffentlichung sollte nur zu Informationszwecken erfolgen und keine rechtlichen Verpflichtungen begründen. Aus eben diesen Gründen sollte die Europäische Aufsichtsbehörde (die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), die mit der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtet wurde (ESMA - European Securities and Markets Authority), eine zentrale Datenbank mit den Zusammenfassungen der nationalen Anforderungen an Marketing-Anzeigen und entsprechenden Hyperlinks zu den auf den Websites der zuständigen Behörden veröffentlichten Informationen erstellen.
Die zuständigen Behörden unterrichten die ESMA über die Rechts- und Verwaltungsvorschriften nach Absatz 1 und übermitteln der ESMA eine Zusammenfassung dieser…
Die zuständigen Behörden sollten die ESMA über die Ergebnisse dieser Prüfungen, über Aufforderungen zu Änderungen und über Sanktionen, die Verwaltern von…
In den in Absatz 2 genannten Marketing-Anzeigen ist anzugeben, wo, wie und in welcher Sprache Anleger oder potenzielle Anleger eine Zusammenfassung der…
Um in der gesamten Union transparente Bedingungen für den Vertrieb von qualifizierten Risikokapitalfonds aufrechtzuerhalten, sollte die Europäische…
Um die Verwendung bewährter Verfahren des Anlegerschutzes, die in den nationalen Anforderungen für faire und klare Marketing-Anzeigen festgelegt sind, darunter…
Im Interesse von mehr Rechtssicherheit für unionsweit tätige Schwarmfinanzierungsdienstleister sowie eines leichteren Marktzugangs sollten die in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.