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Die zuständigen Behörden sollten die ESMA über die Ergebnisse dieser Prüfungen, über Aufforderungen zu Änderungen und über Sanktionen, die Verwaltern von Organismen für gemeinsame Anlagen auferlegt wurden, Bericht erstatten. Um einerseits die für Marketing-Anzeigen geltenden Vorschriften bekannter zu machen und ihre Transparenz zu erhöhen und um andererseits für den Schutz der Anleger zu sorgen, sollte die ESMA alle zwei Jahre einen Bericht über diese Vorschriften und ihre Anwendung in der Praxis auf der Grundlage von Vorabprüfungen und nachträglichen Prüfungen von Marketing-Anzeigen, die durch die zuständigen Behörden vorgenommen wurden, erstellen und dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission übermitteln.
Die zuständigen Behörden erstatten der ESMA regelmäßig, jedoch mindestens einmal jährlich über die Durchsetzungsmaßnahmen Bericht, die sie jeweils im Vorjahr…
Spätestens bis 3. Januar 2020 legt die ESMA der Kommission einen Bericht über die Funktionsweise dieses Artikels vor. Dazu zählt auch eine Analyse seiner…
Die ESMA legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission bis zum 16. April 2029 einen Bericht vor, in dem die Marktpraxis in Bezug auf die…
Im Interesse eines besseren Verständnisses der aufsichtsrechtlichen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei den Anforderungen an die Marketingmitteilungen…
Um die Transparenz und den Anlegerschutz zu stärken und den Zugang zu Informationen über die geltenden nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften für…
Spätestens am 30. Juni 2021 und danach alle zwei Jahre legt die ESMA dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission einen Bericht vor, der einen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.