Erwägungsgrund 37 32019R1238Vor dem Abschluss eines PEPP-Vertrags sollten die potenziellen PEPP-Sparer alle Informationen erhalten, die sie für eine fundierte Entscheidung benötigen. Vor…
Erwägungsgrund 53 32019R1238Da das PEPP der langfristigen Altersversorgung dient, sollten für die den PEPP-Sparern offenstehenden Anlageoptionen ein Rahmen abgesteckt werden, der die…
Erwägungsgrund 30 32019R1238Vor Abschluss eines PEPP-Vertrags sollte eine Beratung der potenziellen PEPP-Sparer durch die PEPP-Anbieter oder -Vertreiber erfolgen, und zwar unter…
Art. 34 Abs. 1 32019R1238Ermittlung der Kundenwünsche und -bedürfnisse und Erbringung von Beratungsleistungen
Vor Abschluss eines PEPP-Vertrags ermittelt der PEPP-Anbieter oder PEPP-Vertreiber anhand der vom potenziellen PEPP-Sparer erfragten und erhaltenen Angaben…
Erwägungsgrund 69 32019R1238Die PEPP-Sparer sollten sich beim Abschluss eines PEPP und bei der Eröffnung eines neuen Unterkontos mit Blick auf die Leistungsphase für eine Auszahlungsoption…