Erwägungsgrund 44 32019R1238
Die PEPP-Anbieter sollten die PEPP-Sparer zwei Monate vor den Daten, an dem die PEPP-Sparer die Möglichkeit haben, ihre Auszahlungsoptionen zu ändern, über den bevorstehenden Beginn der Leistungsphase, die möglichen Auszahlungsarten und die Möglichkeit, die Auszahlungsart zu ändern, unterrichten. Wurde mehr als ein Unterkonto eröffnet, sollten PEPP-Sparer über den möglichen Beginn der Leistungsphase der einzelnen Unterkonten unterrichtet werden.