Verordnung (EU) 2019/1238 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP) (Text von Bedeutung für den EWR)
Das PEPP-Basisinformationsblatt sollte von den Werbematerialien klar zu unterscheiden und getrennt sein.
Erwägungsgrund 42 32019R1238Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen