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Vor Abschluss eines PEPP-Vertrags sollte eine Beratung der potenziellen PEPP-Sparer durch die PEPP-Anbieter oder -Vertreiber erfolgen, und zwar unter Berücksichtigung des Ziels einer langfristigen Altersvorsorge, der individuellen Anforderungen und Bedürfnisse des PEPP-Sparers und der eingeschränkten Kündigungsmöglichkeiten. Die Beratung sollte insbesondere darauf abzielen, den PEPP-Sparer über die Merkmale der Anlageoptionen, die Höhe des Kapitalschutzes und die Auszahlungsarten zu informieren.
Vor Abschluss eines PEPP-Vertrags ermittelt der PEPP-Anbieter oder PEPP-Vertreiber anhand der vom potenziellen PEPP-Sparer erfragten und erhaltenen Angaben…
Nachdem er einschlägige Informationen erhalten und Beratung in Anspruch genommen hat, muss sich der PEPP-Sparer bei Abschluss des PEPP-Vertrags für eine…
Im Fall des Basis-PEPP muss der PEPP-Anbieter zu Beginn der Leistungsphase dem PEPP-Sparer einen auf ihn zugeschnittenen Altersvorsorgeplan im Interesse der…
Vor dem Abschluss eines PEPP-Vertrags sollten die potenziellen PEPP-Sparer alle Informationen erhalten, die sie für eine fundierte Entscheidung benötigen. Vor…
Die PEPP-Anbieter und PEPP-Vertreiber sollten unter Berücksichtigung des Ziels des PEPP einer langfristigen Altersvorsorge und des damit verbundenen…
Aus dieser Verordnung sollte eindeutig hervorgehen, dass der PEPP- Vertrag allen geltenden Vorschriften entsprechen muss. Darüber hinaus sollten in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.