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Die Bedingungen für die Ansparphase der nationalen Unterkonten sind von den Mitgliedstaaten zu bestimmen, sofern sie in dieser Verordnung nicht festgelegt sind.
Solche Bedingungen können insbesondere Altersgrenzen für den Beginn der Ansparphase, Mindestdauer der Ansparphase, Höchst- und Mindestbeiträge und Kontinuität des Eingangs sein.
Solche Bedingungen können insbesondere ein für den Beginn der Leistungsphase erforderliches Mindestalter und ein für den Beitritt zu einem PEPP gesetztes Limit…
„Ansparphase“ den Zeitraum, in dem Vermögenswerte auf einem PEPP-Konto angesammelt werden und der normalerweise bis zum Beginn der Leistungsphase andauert;
Ein nach § 17 Absatz 3 des Einlagensicherungsgesetzes neu zu bestimmender Ansparzeitraum beginnt mit dem Abrechnungsjahr, das auf das Abrechnungsjahr folgt, in…
Ein Ansparplan hat folgende Angaben zu enthalten: Der Ansparplan hat zudem Schätzungen zu enthalten, wie sich Maßnahmen nach § 49 in der Zukunft auf die Länge…
In der in Absatz 1 genannten Aufbauphase werden die gemäß Artikel 103 erhobenen Beiträge zu den Finanzierungsmechanismen zeitlich so gleichmäßig wie möglich,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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