Verordnung (EU) 2019/1238 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über ein Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP) (Text von Bedeutung für den EWR)
Der einheitliche PEPP-Produktpass wird sicherstellen, dass ein Binnenmarkt für PEPPs entsteht.
Erwägungsgrund 28 32019R1238Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen