Erwägungsgrund 12 32019R1238
Wie im Aktionsplan der Kommission zur Schaffung einer Kapitalmarktunion vom 30. September 2015 angekündigt, wird „die Kommission […] den Nutzen eines Rechtsrahmens zur Schaffung eines erfolgreichen europäischen Markts für einfache, effiziente und wettbewerbsfähige private Altersvorsorgeprodukte prüfen und der Frage nachgehen, ob diesem Markt Rechtsvorschriften der EU zugrunde gelegt werden sollten“.