Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um eine weitreichende Verbreitung und Verfügbarkeit der PEPP-Basisinformationsblätter zu gewährleisten, sollte diese Verordnung vorschreiben, dass der PEPP-Anbieter die PEPP-Basisinformationsblätter auf seiner Website zu veröffentlichen hat. Der PEPP-Anbieter sollte das PEPP-Basisinformationsblatt für jeden Mitgliedstaat veröffentlichen, in dem das PEPP im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit oder der Niederlassungsfreiheit vertrieben wird, und es sollte spezifische Informationen über die Bedingungen für die Ansparphase und die Leistungsphase für diesen Mitgliedstaat enthalten.
Bevor den PEPP-Sparern ein PEPP angeboten wird, erstellt der PEPP-Anbieter gemäß den Anforderungen dieses Abschnitts ein PEPP-Basisinformationsblatt für dieses…
Ein PEPP-Anbieter oder PEPP-Vertreiber stellt bei der Beratung oder beim Verkauf eines PEPP den PEPP-Sparern alle gemäß Artikel 26 erstellten…
Wird die Vermarktung eines PEPP in einem Mitgliedstaat durch Werbematerialien gefördert, die in einer oder mehreren Amtssprachen dieses Mitgliedstaats verfasst…
am Anfang des Informationsblatts den Namen des PEPP und die Angabe, ob es sich um ein Basis-PEPP handelt, die Identität und Kontaktdaten des PEPP-Anbieters,…
In Werbematerialien, die Informationen über ein PEPP enthalten, dürfen keine Aussagen getroffen werden, die im Widerspruch zu den Informationen des…
Um optimale Produkttransparenz zu gewährleisten, sollten die PEPP-Anbieter für die von ihnen hergestellten PEPPs ein PEPP-Basisinformationsblatt erstellt haben,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.