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Die PEPP-Anbieter sollten die PEPP-Sparer zwei Monate vor den Daten, an dem die PEPP-Sparer die Möglichkeit haben, ihre Auszahlungsoptionen zu ändern, über den bevorstehenden Beginn der Leistungsphase, die möglichen Auszahlungsarten und die Möglichkeit, die Auszahlungsart zu ändern, unterrichten. Wurde mehr als ein Unterkonto eröffnet, sollten PEPP-Sparer über den möglichen Beginn der Leistungsphase der einzelnen Unterkonten unterrichtet werden.
Zusätzlich zur PEPP-Leistungsinformation stellen die PEPP-Anbieter jedem PEPP-Sparer zwei Monate vor den in Artikel 59 Absatz 1 Buchstaben a und b genannten…
PEPP-Sparer wählen die für die Leistungsphase gewünschte Auszahlungsart bei Abschluss eines PEPP-Vertrags und bei Beantragung eines neuen Unterkontos. Die…
Angaben zur Person des PEPP-Sparers und das frühestmögliche Datum, zu dem die Leistungsphase für ein Unterkonto eingeleitet werden kann;
Nachdem der PEPP-Anbieter den Antrag eines PEPP-Sparers auf Änderung seiner Auszahlungsart erhalten hat informiert er den PEPP-Sparer in klarer und…
Die PEPP-Sparer sollten sich beim Abschluss eines PEPP und bei der Eröffnung eines neuen Unterkontos mit Blick auf die Leistungsphase für eine Auszahlungsoption…
Um bessere Konditionen für ihre Anlagen zu erlangen, wodurch auch der Wettbewerb zwischen den PEPP-Anbietern gefördert wird, sollten die PEPP-Sparer das Recht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.