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Die PEPP-Anbieter sollten den PEPP-Sparern eine PEPP-Leistungsinformation ausstellen, der ihre wichtigsten persönlichen Daten und allgemeine Daten über das PEPP enthält und aktuelle Informationen darüber gewährleistet. Diese PEPP-Leistungsinformation sollte klar und umfassend sein und die einschlägigen und geeigneten Informationen umfassen, damit das Verständnis der im Zeitverlauf und über alle Altersvorsorgeprodukte hinweg erworbenen Rentenanwartschaften erleichtert und die berufliche Mobilität gefördert wird. Die PEPP-Leistungsinformation sollte auch die wesentlichen Informationen über die Anlagestrategie in Bezug auf ESG-Kriterien enthalten, und in ihr sollte ausgewiesen werden, wo und wie PEPP-Sparer zusätzliche Informationen über die Berücksichtigung dieser Faktoren erhalten können. Die PEPP-Leistungsinformation sollte den PEPP-Sparern jährlich übermittelt werden.
Während der Leistungsphase erteilen die PEPP-Anbieter den PEPP-Leistungsempfängern jährlich Auskünfte über die fälligen PEPP-Leistungen und die entsprechende…
Der PEPP-Anbieter übermittelt die PEPP-Leistungsinformation einmal jährlich allen PEPP-Sparern.
Die PEPP-Anbieter und PEPP-Vertreiber sollten unter Berücksichtigung des Ziels des PEPP einer langfristigen Altersvorsorge und des damit verbundenen…
Während der Leistungsphase sollten die PEPP-Leistungsempfänger weiterhin Informationen über ihre PEPP-Leistungen und die entsprechenden Auszahlungsoptionen…
Vor Abschluss eines PEPP-Vertrags sollte eine Beratung der potenziellen PEPP-Sparer durch die PEPP-Anbieter oder -Vertreiber erfolgen, und zwar unter…
Vor dem Abschluss eines PEPP-Vertrags sollten die potenziellen PEPP-Sparer alle Informationen erhalten, die sie für eine fundierte Entscheidung benötigen. Vor…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.