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ESG-Kriterien sind für die Anlagepolitik und die Risikomanagementsysteme der PEPP-Anbieter von großer Bedeutung. Die PEPP-Anbieter sollten dazu angehalten werden, diese Faktoren bei Anlageentscheidungen und in ihrem Risikomanagementsystem zu berücksichtigen, um die Entstehung „verlorener Vermögenswerte“ (stranded assets) zu vermeiden. Die Informationen über ESG-Kriterien sollten der EIOPA, den zuständigen Behörden und den PEPP-Sparern zur Verfügung gestellt werden.
Im Rahmen des Grundsatzes der unternehmerischen Vorsicht berücksichtigen die PEPP-Anbieter die Risiken und die möglichen langfristigen Auswirkungen der…
eine schriftliche Erklärung mit Angaben über die Grundsätze der Anlagepolitik des PEPP-Anbieters, in der zumindest auf Themen wie die Verfahren zur Bewertung…
Ein Ziel der Regulierung von PEPPs besteht darin, ein sicheres, kostengünstiges langfristiges Altersvorsorgeprodukt zu schaffen. Bei Anlagen in private…
Indem der Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht zum grundlegenden Prinzip für Kapitalanlagen erhoben und PEPP-Anbietern die grenzüberschreitende Tätigkeit…
Wer Referenzwerte nutzt, verfügt nicht immer über die erforderlichen Informationen darüber, inwieweit ESG-Faktoren in der Methode von…
Die PEPP-Anbieter sollten den PEPP-Sparern eine PEPP-Leistungsinformation ausstellen, der ihre wichtigsten persönlichen Daten und allgemeine Daten über das PEPP…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.