Erwägungsgrund 45 32019R1238
Während der Leistungsphase sollten die PEPP-Leistungsempfänger weiterhin Informationen über ihre PEPP-Leistungen und die entsprechenden Auszahlungsoptionen erhalten. Besonders wichtig ist dies, wenn die PEPP-Leistungsempfänger während der Leistungsphase ein erhebliches Anlagerisiko tragen.