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Bei der Ausübung ihrer Befugnisse sollten die zuständigen Behörden als oberste Ziele den Schutz der Rechte der PEPP-Sparer und PEPP-Leistungsempfänger sowie die Stabilität und Solidität der PEPP-Anbieter im Blick haben.
die zuständigen Behörden sind überzeugt, dass hinreichende Gründe für die Annahme vorliegen, dass mit Blick auf den Schutz der Sparer erhebliche oder…
Bei der Ausübung ihrer Befugnisse sollte die zuständige Behörde als primäre Ziele den Schutz der Rechte der Versorgungsanwärter und Leistungsempfänger sowie die…
Den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten alle erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, damit sie die geordnete Ausübung der Tätigkeit der…
Um die Verbraucherrechte zu stärken und den Zugang zu einem Beschwerdeverfahren zu erleichtern, sollten die PEPP-Sparer einzeln oder gemeinsam in der Lage sein,…
Auch wenn die laufende Beaufsichtigung der PEPP-Anbieter durch die jeweils zuständigen Behörden erfolgen soll, sollte die EIOPA die Aufsicht in Bezug auf PEPPs…
Die EIOPA sollte mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten und deren Zusammenarbeit sowie Kohärenz fördern. Im Hinblick darauf sollte die EIOPA bei der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.