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Die EIOPA sollte mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten und deren Zusammenarbeit sowie Kohärenz fördern. Im Hinblick darauf sollte die EIOPA bei der Befugnis der zuständigen Behörden zur Anwendung von Aufsichtsmaßnahmen eine Rolle spielen, indem sie Daten über Zuwiderhandlungen im Zusammenhang mit PEPPs bereitstellt. Außerdem sollte die EIOPA in grenzübergreifenden Fällen, in denen sich die zuständigen Behörden uneins sind, verbindlich schlichten.
Die Einhaltung dieser Verordnung wird von den zuständigen Behörden des PEPP-Anbieters laufend und im Einklang mit den einschlägigen aufsichtsbezogenen…
Mit Blick auf die Maßnahmen der zuständigen Behörden gemäß Artikel 63 kommt der EIOPA eine vermittelnde und koordinierende Funktion zu. Insbesondere stellt die…
Die zuständigen Behörden und die EIOPA tauschen sämtliche Informationen und Unterlagen aus, die notwendig sind, um ihre jeweiligen Aufgaben im Rahmen dieser…
Wenn die entsprechenden Maßnahmen des Herkunftsmitgliedstaats nicht ausreichend sind oder unterblieben sind und der PEPP-Anbieter oder der PEPP-Vertreiber das…
Auch wenn die laufende Beaufsichtigung der PEPP-Anbieter durch die jeweils zuständigen Behörden erfolgen soll, sollte die EIOPA die Aufsicht in Bezug auf PEPPs…
Zur besseren Abstimmung der Aufsichtspraktiken kann die EIOPA auf der Grundlage der ihr mit der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 übertragenen Befugnisse…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.