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Um die Verbraucherrechte zu stärken und den Zugang zu einem Beschwerdeverfahren zu erleichtern, sollten die PEPP-Sparer einzeln oder gemeinsam in der Lage sein, Beschwerden an die zuständigen Behörden ihres Wohnsitzmitgliedstaats zu richten, und zwar unabhängig vom Ort des Verstoßes.
Die zuständigen Behörden richten Verfahren ein, die es den PEPP-Kunden und anderen interessierten Kreisen, darunter auch Verbraucherverbänden, ermöglichen, bei…
in einem Abschnitt mit der Überschrift „Wie kann ich mich beschweren?“ Informationen darüber, wie und bei wem der PEPP-Sparer eine Beschwerde über das PEPP oder…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Verfahren bestehen, nach denen Zahlungsdienstnutzer und andere interessierte Parteien einschließlich…
Bei der Ausübung ihrer Befugnisse sollten die zuständigen Behörden als oberste Ziele den Schutz der Rechte der PEPP-Sparer und PEPP-Leistungsempfänger sowie die…
Es könnte für einen Lieferanten, z. B. aus sprachlichen Gründen, einfacher sein, eine Beschwerde an die Durchsetzungsbehörde seines Mitgliedstaats zu richten.…
Zur Einrichtung eines effizienten und wirksamen Streitbeilegungsverfahrens sollten die PEPP-Anbieter und PEPP-Vertreiber ein wirksames Beschwerdeverfahren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.