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Die Mitgliedstaaten überwachen die Anwendung des EMSWe und berichten der Kommission von ihren Erkenntnissen. Der Bericht umfasst folgende Indikatoren: Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission diesen Bericht jährlich unter Verwendung einer von der Kommission bereitzustellenden Vorlage. Bis zum 15. August 2027 überprüft die Kommission die Anwendung dieser Verordnung und legt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bewertungsbericht über das Funktionieren des EMSWe auf der Grundlage der erhobenen Daten und Statistiken vor. Der Bewertungsbericht enthält gegebenenfalls eine Bewertung neu aufkommender Technologien, die zu Änderungen oder zur Ersetzung des Moduls der harmonisierten Meldeschnittstelle führen können.
Nutzung des Moduls der harmonisierten Meldeschnittstelle;
Nutzung der grafischen Nutzerschnittstelle;
Verwendung anderer Meldewege nach Artikel 7.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.