Erwägungsgrund 7 32019R1239
Die Anwenderschnittstellen dieser nationalen zentralen Meldeportale für den Seeverkehr aufseiten der Anmelder sollten auf Unionsebene harmonisiert werden, um die Meldeformalitäten zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand weiter zu verringern. Diese Harmonisierung sollte dadurch erreicht werden, dass jedes nationale zentrale Meldeportal für den Seeverkehr eine auf Unionsebene entwickelte einheitliche Schnittstellen-Software für den Austausch von Informationen zwischen den Systemen (Maschine-zu-Maschine-Kommunikation) verwendet. Die Mitgliedstaaten sollten für die Integration und die Verwaltung des Schnittstellenmoduls sowie für die regelmäßige und zeitnahe Aktualisierung der Software verantwortlich sein, wenn von der Kommission neue Versionen bereitgestellt werden. Die Kommission sollte dieses Modul entwickeln und bei Bedarf Aktualisierungen vornehmen, da angesichts der raschen Entwicklung digitaler Technologien jede technologische Lösung infolge neuer Entwicklungen schnell veraltet sein könnte.